Wer bezahlt das Unfallgutachten?+
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten bei klarer Haftung und einem ersatzfähigen Schaden in der Regel vollständig.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?+
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?+
Wenn Schadenumfang, verdeckte Schäden oder zusätzliche Schadenpositionen nicht sicher als einfacher Bagatellfall einzuordnen sind, bietet ein Gutachten die umfassendere Beweissicherung.
Wie schnell erhalte ich das fertige Gutachten?+
Im Regelfall wird das Gutachten innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt und auf Wunsch direkt weitergeleitet.
Wo findet die Begutachtung statt?+
Die Besichtigung erfolgt mobil im Raum Aachen und Düren – bei Ihnen, am Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?+
Unfallgutachten sind unter anderem für Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und klassische Fahrzeuge möglich.