Wissen, das weiterhilft
01Einführung und Überblick
Gerichtsurteile aus dem KFZ Sachverständigen Bereich Ein Überblick über die wichtigsten Urteile deutscher Gerichte für KFZ Sachverständige und Kunden
02Referenzurteile für KFZ Sachverständige, Anwälte und Kunden
Gerichtsurteile im Kfz-Bereich spielen eine zentrale Rolle für alle Beteiligten der Branche – von Werkstätten über Anwälte bis hin zu Sachverständigen und Kunden. Sie schaffen Rechtssicherheit, sorgen für Transparenz und dienen als wichtige Orientierung bei Streitfällen rund um Reparaturen, Schadenregulierung, Kürzungen oder in Gewährleistungsfragen.
WICHTIG: Dieses Informationsmaterial ist rein informativ und keinesfalls als Rechtsberatung anzusehen. Bei Fragen rechtlicher Natur wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Wenn Sie das passende Urteil bei uns nicht finden konnten, empfehlen wir Ihnen alternativ gerne auch: www.iww.de und www.captain-huk.de
Beilackierungskosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung
Beilackierungskosten fiktive Abrechnung – LG Aachen
Beilackierungskosten Metallic- und Effekt-Lackierungen
Günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung zulässig
03Reparaturkosten ohne Abzug des Wiederbeschaffungswertes bis Abrechnung des Sachverständigen Honorars in üblicher Höhe
Reparaturkosten ohne Abzug des Wiederbeschaffungswertes
Ermittelte Restwertgebote des Sachverständigen ausreichend
Reparaturkosten ohne Abzug des Wiederbeschaffungswertes
Kürzung des Sachverständigenhonorars wegen fehlender BVSK Mitgliedschaft
Kürzung Honorar aufgrund Anzahl Lichtbilder und Schreibkosten
Angemessenes Honorar KFZ Sachverständiger
Abrechnung des Sachverständigen Honorars in üblicher Höhe
04Nutzungsausfall nachgewiesen länger als 14 Tage bis Abrechnung Restkraftstoff bei Totalschaden
Nutzungsausfall nachgewiesen länger als 14 Tage
Wiederbeschaffungswert – Regionaler Markt maßgeblich
Bagatellschadengrenze 750 EURO
Reparatur innerhalb der 130% Grenze mit Gebrauchtteilen
Werkstattkosten ausländisches Fahrzeug Unfall in D
Merkantile Wertminderung bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre
Abrechnung Restkraftstoff bei Totalschaden
05Referenzurteile für KFZ Sachverständige, Anwälte und Kunden · Teil 4
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