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Praxisfall · Praxisfall

Was tun, wenn die Versicherung des Verursachers nicht zahlt?

Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist bereits ärgerlich genug. Komplizierter wird es jedoch, wenn ein externer Transportdienstleister den Schaden verursacht, die Schuld zwar mündlich einräumt , aber keine belastbare Regulierung erfolgt. Besonders kritisch wird die Situation, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich unrepariert an den Leasinggeber zurückgegeben wurde und dieser nun die Reparaturkosten gemäß Gutachten einfordert.

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Der dokumentierte Fall

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Unfallschaden am Leasingfahrzeug – mündliche Einräumung des Verursachers unzureichend

Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist bereits ärgerlich genug. Komplizierter wird es jedoch, wenn ein externer Transportdienstleister den Schaden verursacht, die Schuld zwar mündlich einräumt , aber keine belastbare Regulierung erfolgt. Besonders kritisch wird die Situation, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich unrepariert an den Leasinggeber zurückgegeben wurde und dieser nun die Reparaturkosten gemäß Gutachten einfordert.

In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtliche Ausgangslage und zeigen auf, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

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1. Das Grundproblem: Aussage reicht nicht aus

Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Aussage des Verursachers – etwa „Ja, das war mein Fehler“ – ausreicht, um Ansprüche durchzusetzen. Tatsächlich ist das jedoch ein häufiger Irrtum.

Für eine erfolgreiche Klage benötigt es:

  • Beweise für den Unfallhergang
  • Nachweis der Schuld
  • Dokumentation des Schadens

Eine bloße mündliche oder informelle schriftliche Aussage des Verursachers ist rechtlich oft nicht ausreichend , insbesondere wenn:

  • keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind
  • kein offizielles Unfallprotokoll existiert
  • keine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist

Ohne belastbare Beweise sinkt die Erfolgsaussicht einer Klage erheblich.

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2. Besonderheit Leasingfahrzeug: Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber

Beim Leasingfahrzeug kommt ein weiterer entscheidender Faktor hinzu: Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben .

Wird das Fahrzeug:

  • beschädigt
  • und nicht repariert

zurückgegeben, ist der Leasinggeber berechtigt:

  • die Reparaturkosten laut Gutachten zu verlangen
  • ggf. zusätzliche Wertminderungen oder Gebühren geltend zu machen

Das bedeutet: Selbst wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, bleibt der Leasingnehmer zunächst in der Pflicht gegenüber dem Leasinggeber .

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3. Aktuelle Situation: Doppeltes Risiko

In der geschilderten Konstellation entstehen zwei zentrale Risiken:

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1. Forderung des Leasinggebers

Der Leasinggeber verlangt die Reparaturkosten – rechtlich meist berechtigt.

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2. Unsichere Durchsetzung gegenüber dem Verursacher

Ohne ausreichende Beweise besteht:

  • kein klarer Anspruch
  • keine sichere Klagebasis

Das führt zu einer unangenehmen Situation: Man muss zahlen, kann sich das Geld aber eventuell nicht zurückholen.

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a) Unterlagen vollständig sammeln

Alle verfügbaren Informationen sollten zusammengetragen werden:

  • Schriftverkehr mit dem Verursacher
  • Fotos vom Schaden
  • Gutachten
  • Übergabeprotokolle
  • Daten des Transportdienstleisters

Je mehr dokumentiert ist, desto besser.

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b) Anspruch rechtlich prüfen lassen

Ein Fachanwalt für Verkehrs- oder Zivilrecht sollte prüfen:

  • ob die vorhandenen Beweise ausreichen
  • ob alternative Anspruchsgrundlagen bestehen
  • ob ggf. eine Haftpflichtversicherung des Dienstleisters greift
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c) Transportdienstleister schriftlich in Verzug setzen

Falls noch nicht geschehen:

  • formelle Zahlungsaufforderung mit Frist setzen
  • Bezug auf Schaden und Gutachten nehmen
  • Zustellung nachweisbar (z. B. Einschreiben)
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d) Versicherung prüfen

Wichtige Frage:

  • Gibt es eine eigene Vollkaskoversicherung ?

Falls ja:

  • Schaden ggf. darüber regulieren
  • Versicherung nimmt später Regress beim Verursacher

Das kann finanziellen Druck deutlich reduzieren.

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e) Verhandlung mit Leasinggeber

In manchen Fällen möglich:

  • Ratenzahlung vereinbaren
  • Kulanzlösung prüfen
  • ggf. eigene Reparatur nachweisen , falls günstiger
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5. Prävention für die Zukunft

Solche Situationen lassen sich oft vermeiden durch:

  • Schriftliche Schadensaufnahme direkt vor Ort
  • Fotos und Videos unmittelbar nach dem Unfall
  • Zeugen sichern
  • Polizei einschalten bei unklarer Schuldfrage
  • klare Vertragsregelungen mit Dienstleistern
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Fazit

Ein Unfallschaden mit einem Leasingfahrzeug ist rechtlich komplex – besonders dann, wenn der Verursacher zwar seine Schuld einräumt, dies aber nicht ausreichend dokumentiert ist.

Die wichtigste Erkenntnis:

Gegenüber dem Leasinggeber bleibt der Leasingnehmer zunächst in der Verantwortung – unabhängig vom eigentlichen Verursacher.

Deshalb ist schnelles, strukturiertes Handeln entscheidend:

  • Beweise sichern
  • rechtliche Beratung einholen
  • Ansprüche aktiv verfolgen

Nur so lässt sich das finanzielle Risiko möglichst gering halten.

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