Qualifikation · fachlich eingeordnet
24/7 erreichbar 0178 2024800
Markus Vreydal★★★★★5,0aus 129 Google-Bewertungen

Qualifikation

Zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Kreis Aachen

Qualifikation und Zertifizierung von KFZ-Sachverständigem Markus Vreydal: geprüfte Kompetenz für Gutachten im Kreis Aachen.

Sie hatten einen Unfall?

Lassen Sie uns sprechen.

✓ Fachlich geprüft✓ Persönlich erreichbar✓ Für Aachen & Düren
Zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Kreis Aachen – KFZ-Sachverständigenbüro Markus Vreydal
Wissen aus der Praxisverständlich erklärt
ISO17024 zertifiziertgeprüfte Kompetenz
30+Jahre ErfahrungFahrzeugtechnik & Gutachten
1:1Persönlich begleitetdurch Markus Vreydal

Wissen, das weiterhilft

01

KFZ-Sachverständiger für den Kreis Aachen

Nach ISO 17024 (certcouncil.eu) zertifizierter Sachverständiger

Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht Markus Vreydal

  • Keine Kosten für Unfallopfer
  • Direkte Abwicklung mit Versicherungen und Anwälten
  • Kurzfristige Termine
  • Zertifizierter KFZ Sachverständiger

Direktkontakt zum Sachverständigen per WhatsApp

Erklärvideo: Warum sollten Sie einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen beauftragen?

02

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind nicht schuld?

Zunächst einmal hoffe ich, dass niemand ernsthaft körperlich verletzt oder geschädigt wurde und falls doch, wünsche ich schnelle und vollständige Genesung!

03

Was ist jetzt zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und treffen Sie keinerlei unüberlegte Entscheidung! Sie sind geschädigt worden und Ihnen steht das Recht zu, dass der Schaden vollständig so reguliert wird, als wäre er nicht eingetreten.

04

Wenn die gegenerische Versicherung anruft?

Oft vergehen nach einem Unfall keine 24 Stunden und schon klingelt das Telefon und man bietet Ihnen einen Rundum-sorglos-Service an. Lassen Sie sich auf gar keinen Fall durch die gegnerische Versicherung zu irgend etwas überreden, was sich am Telefon auch noch so schön und gut anhört! Hier geht es nur um eines: Kosten sparen und das im Zweifel auch gerne zu Ihren Lasten!

05

Unsere Leistungen für Sie:

  • Unfallgutachten (Haftpflicht) Im Falle eines unverschuldeten Unfalles dokumentieren wir rechtssicher alle erforderlichen Arbeiten, Kosten und Nebenkosten zur Erstattung Ihres Schadens. Da wir stets auf dem aktuellen Stand der gängigen Rechtsprechung sind, kennen wir Ihre Ansprüche!
  • Motorrad-Gutachten Auch bei einem Haftpflichtschaden an einem Zweirad sind wir der kompetente Fachmann und ermitteln zuverlässig die entstandene Schadenshöhe.
  • E-Bike-Gutachten Bei Anschaffungspreisen ab 2000 EURO aufwärts und der sensiblen Konstruktion kommen bei Unfallschäden mit E-Bikes rasch erhebliche Schadenssummen zusammen. Wir ermitteln fair und neutral die Kosten für Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
  • Wertgutachten Sie benötigen einen sicheren und konkreten Nachweis über den Wert eines Kraftfahrzeuges, zum Beispiel für das Finanzamt? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und senden Ihnen die Bewertung im Regelfall innerhalb von 24 Stunden zu.
  • Oldtimergutachten Als zertifizierter Spezialist kennen wir den Unterschied zwischen restaurieren und renovieren. Wenn Sie diesen Unterschied auch kennen, wissen Sie, dass wir der passende Ansprechpartner für die Bewertung Ihres Old- oder Youngtimers im Raum Aachen sind.

Kostenlose Erstberatung 01 78 / 20 24 800

06

WARUM SIE EINEN SACHVERSTÄNDIGEN EINSCHALTEN SOLLTEN

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Ob nun als Verursacher oder Geschädigter, der Schock sitzt tief und heutzutage ist der Ärger, insbesondere bei der Auseindersetzung mit der regulierenden Versicherung im Haftpflichtschadenfall, alles andere als angenehm und unkompliziert. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf vollständige Erstattung des Ihnen zugefügten Schadens. Im Gesetzesdeutsch nach §249 BGB heißt es hierzu: Der Geschädigte muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten .

Im Klartext: Der Schaden ist durch den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu ersetzen.

07

WIR HELFEN IHNEN BEI DER DOKUMENTATION IHRER ANSPRÜCHE

Als zertifizierter Spezialist nach ISO 17024 (certcouncil.eu) für rechtssichere Schaden- und Wertgutachten unterstützen wir Sie im Falle eines Falles kompetent und seriös bei der Beweissicherung, der Ermittlung der Schadenhöhe oder der Wertermittlung Ihres Fahrzeugs. Gehen Sie auf Nummer sicher bei der Auswahl des passenden Sachverständigen und überlassen Sie die Bewertung ausschliesslich zertifizieren Fachleuten!

Wir erstellen für Sie versicherungsunabhängige und neutrale Kfz-Schadengutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden im Rahmen der Kaskoversicherung an Ihrem Fahrzeug.

08

MUSS ICH DEN SCHADEN REPARIEREN LASSEN?

Auch diese Frage taucht immer wieder auf und ist ganz leicht zu beantworten: NEIN! Als Geschädigter sind Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche so genannter Restitutionsführer. Sie bestimmen in welcher Form Ihnen der entstandene Schaden zu erstatten ist! Sie können einerseits die fiktive Abrechnung netto nach Gutachten verlangen oder andererseits den Schaden durch Abtrittserklärung durch die Werkstatt Ihrer Wahl beheben lassen.

Ausnahmen bestehen in Fällen von geleasten Fahrzeugen . Hier entscheidet grundsätzlich der Eigentümer, also der Leasinggeber , wo und wie das Fahrzeug repariert werden soll

09

HABE ICH NEBEN DEM REINEN SCHADEN WEITERE ANSPRÜCHE?

Nicht nur der gemäß der sachverständigen Begutachtung dokumentierte Schaden ist zu erstatten. Es entstehen weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für ein Ersatzfahrzeug (Leihwagen), Abschlepp- oder Bergungskosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und eventuell weitere Ansprüche und Kosten.

10

WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ALS GESCHÄDIGTER ZU?

In den meisten Fällen ist bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage schnell geklärt, insbesondere wenn die Polizei hinzugerufen worden ist und eine Unfallanzeige gefertigt hat. Sie erkennen die Zuordnung Verursacher und Geschädigter ganz einfach daran, dass der Unfallverursacher an Pos.1 und der Geschädigte an Pos.2 in diesem Bericht auftaucht. Das ist zwar immer noch kein 100%ige Garantie dafür, dass es in Einzelfällen nicht doch noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, aber in der Regel ein gängiger Beweis der Schuldfrage. In solchen Fällen rechnet der Sachverständige und alle anderen am Beweissicherungs- Forderungs- und Reparaturprozess Beteiligte die Kosten direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Trotzdem sind Sie als Auftraggeber im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages nach BGB §631 der Auftraggeber und somit im Falle einer ausbleibenden Regulierung seitens des Versicherers zahlungspflichtig!

Senden Sie uns auch gerne eine Nachricht!

Direkt persönlich klären

Noch eine Frage?
Markus Vreydal antwortet.

Keine langen Formularstrecken: Wählen Sie den Kontaktweg, der zu Ihrer Situation passt.

Direkt anrufen

Für eine kurze fachliche Einordnung oder einen kurzfristigen Vor-Ort-Termin.

0178 2024800

Kontaktformular

Schildern Sie Ihren Fall schriftlich. Das zentrale Formular öffnet sich direkt auf der Seite.

Jetzt anrufenWhatsApp