Ablauf Kfz Gutachten
Die einzelnen Schritte eines Kfz-Gutachtens
Alles beginnt mit dem Bedarf nach einer unabhängigen und kompetenten Bewertung eines Fahrzeugs.
Sei es im Rahmen einer Wertermittlung oder zur Dokumentation eines Schadens.
Zuerst informiert sich der Kunde im Internet oder im Freundes- und Bekanntenkreis über empfehlenswerte Ansprechpartner.
Der erste Schritt besteht darin, den gewünschten Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren und einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
Der nach ISO 17024 zertifizierte Experte Markus Vreydal ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen vor Ort!
Umfassende Fahrzeugbesichtigung
Die Besichtigung erfolgt in der Regel beim Kunden oder in der Werkstatt vor Ort, bequem und ohne Aufwand für den Kunden!
Zum vereinbarten Termin erfolgt ein Gespräch mit dem Anspruchsteller oder Auftraggeber, in dem sich der Sachverständige über den Unfallhergang und die Beteiligungen informiert. Des Weiteren berät Markus Vreydal seine Kunden umfassend über die Rechte und Pflichten der Geschädigten und empfiehlt bei Bedarf Anwälte und Werkstätten, um die Abwicklung so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.
Es erfolgt dann eine umfangreiche Besichtigung des Fahrzeuges.
Der Kfz-Sachverständige dokumentiert dabei alle sichtbaren Schäden präzise und erstellt eine umfassende Fotodokumentation.
Erstellung des Gutachtens
Alle erhobenen Daten und Bewertungen werden in einem formellen, schriftlichen Gutachten zusammengeführt. Dieses Dokument umfasst eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Kalkulation der Reparaturkosten, die ermittelte Wertminderung sowie den Restwert des Fahrzeugs.
Übermittlung des Gutachtens
Das fertige Kfz-Gutachten wird dem Auftraggeber in der Regel in schriftlicher Form digital per E-Mail übermittelt und direkt an die Versicherung oder den beteiligten Rechtsvertreter weitergeleitet.
Wie viel Zeit benötigt ein Kfz-Gutachten?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Art und Umfang eines Kfz-Gutachtens unterschiedlich ausfallen. Dabei wird vom Kfz-Sachverständigen das Fahrzeug begutachtet, das Gutachten erstellt und eine entsprechende Berechnung der Schadenshöhe oder des Wertes durchgeführt.
Im Durchschnitt benötigt ein Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger für ein Kfz-Gutachten dabei zwischen ein und vier Werktagen.
Bei komplexeren Schäden, oder wenn zusätzliche Informationen wie z.B. Reparaturkalkulationen eingeholt werden müssen oder der Hergang eines Unfalls rekonstruiert werden muss, kann die Bearbeitungszeit aber auch länger ausfallen.
Sofern ein Fahrzeug von einem Totalschaden betroffen ist, muss der Sachverständige, im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht das Fahrzeug (ggfs. sogar wiederholt) in einer entsprechenden Restwertbörse anbieten und den Restwert bestimmen. Dies kann eine weitere zeitliche Verzögerung bedingen.
Unfallgutachten: Ab wann ist eine Schadensregulierung vollständig abgeschlossen?
Nachdem die Versicherung das eingereichte Kfz-Gutachten innerhalb einer Bearbeitungszeit von etwa 2 bis 6 Wochen geprüft hat, äußert sie sich zur Höhe des festgestellten Schadens.
Sollte es hierbei Unklarheiten oder Zweifel hinsichtlich der Schadenshöhe bzw. Schadensursache geben, können zusätzliche Nachfragen oder weitere Untersuchungen erforderlich werden, wodurch sich die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert.
Sobald die Versicherung das Kfz-Gutachten anerkannt hat, wird die festgelegte Summe ausgezahlt. Der Unfallgeschädigte kann daraufhin entweder die Reparatur des Fahrzeugs in Auftrag geben oder die Schadenssumme abrechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen (fiktive Abrechnung).
Ein Kfz-Gutachten und die damit verbundene Schadensregulierung gelten dabei als vollständig abgeschlossen, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sämtliche Zahlungen geleistet und alle Ansprüche beiderseits geklärt sind. Ab diesem Moment können keine weiteren Forderungen mehr geltend gemacht werden und der Schadensfall wird als endgültig abgewickelt angesehen.
Wie lange dauert es, bis die gegnerische Versicherung den Geldbetrag ausbezahlt?
Die Auszahlung durch die gegnerische Versicherung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis acht Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Klärung der Haftungsfrage. Die Dauer hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und kann im Einzelfall auch wesentlich länger dauern.