Abrechnung Restkraftstoff bei Totalschaden

Bei Totalschaden Restkraftstoff abrechnen

Zu den zusätzlichen Kosten im Falle eines Totalschadens, neben Zulassungs- und Abmeldekosten gehört unbedingt die Wertermittlung des im Kraftstofftanks verbliebenen Treibstoffs. Anhand tagesaktueller Preise, welche sich im Internet regional unkompliziert ermitteln lassen, des Tankvolumens des streitgegenständlichen Fahrzeugs und der Füllstandsanzeige, lässt sich der Restkraftstoff ermitteln und berechnen.

Amtsgericht Solingen, 11 C 631/14

Datum:
01.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
11 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 631/14
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2015:0401.11C631.14.00
Rechtskraft:
rechtskräftig
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.318,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.198,46 € für den Zeitraum vom 17.06.2014 bis zum 23.10.2014, aus 2.318,37 € seit dem 24.10.2014.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 261,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner darüber hinaus verpflichtet sind, alle weiteren materiellen Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 21.05.2014 auszugleichen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.