Beilackierungskosten Metallic- und Effekt-Lackierungen

Amtsgericht Bonn, 111 C 25/18

Datum:
18.05.2018
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
Abt. 111
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 25/18
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2018:0518.111C25.18.00
Rechtskraft:
rechtskräftig
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.702,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages