Nachträgliche Beschädigung eines Fahrzeugs mit Totalschaden – Was gilt?
Das aktuelle Beispiel eines Kundenfahrzeugs aus Würselen zeigt einmal mehr, wie wichtig Netzwerk, Expertise und Ausbildung eines zertifizierten KFZ-Sachverständigen sein können.
Der hier gezeigte VW Polo 6R wurde innerhalb von 4 Tagen gleich 2x im geparkten Zustand von 2 unterschiedlichen Fahrzeugen und Fahrzeugführern beschädigt.
Bei der ersten Begutachtung stellte Markus Vreydal bereits einen Totalschaden jenseits der 130% Grenze fest. Die Restwertermittlung resultierte in einem Gebot in Höhe von 1750 EURO.
Der Betrag wird durch den weiteren Schaden nunmehr geringer ausfallen, weswegen eine kompetente Sachverständigen Bewertung den Besitzer vor finanziellen Nachteilen bewahrt. Nunmehr übernimmt die Versicherung Nummer 2 die Differenz aus erstem und folgenden Restwertgebot.
Beispiel: erster Restwert 1750 EURO / neuer Restwert aufgrund der weiteren Beschädigungen 800 EURO = 950 EURO Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung für Schadenfall Nummer 2.
Wie wird ein Totalschaden nach einem weiteren Schaden abgerechnet?
Wenn ein Fahrzeug bereits als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wurde und innerhalb weniger Tage erneut beschädigt wird, stellt sich für viele Geschädigte die Frage:
Wie wirkt sich die zusätzliche Beschädigung auf die Schadenbewertung und Abrechnung aus?
Diese Situation ist eher selten, kommt aber durchaus vor – insbesondere wenn das Fahrzeug noch nicht abgeholt, verkauft oder außer Betrieb gesetzt wurde.
Ausgangspunkt: Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall erfolgt die Regulierung in der Regel auf Basis des:
Wiederbeschaffungswerts (WBW) – also dem Wert, den ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet, vor dem Unfall hatte, abzüglich des Restwerts – also dem Wert, den das beschädigte Fahrzeug jetzt noch auf dem Markt erzielt.
Beispielrechnung (ohne zweite Beschädigung):
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
Restwert: 3.000 €
Auszahlungsbetrag: 7.000 €
Was passiert bei einer zusätzlichen Beschädigung nach dem Totalschaden?
Kommt es nach dem ersten Schaden zu einer weiteren Beschädigung (z. B. ein Rangierschaden, Vandalismus, oder Umwelteinflüsse), stellt sich die Frage, ob und wie diese zweite Beschädigung noch relevant ist.
a) Versicherungstechnisch:
Die Regulierung des ersten Schadens bleibt in der Regel unverändert, da die Bemessung auf dem Zustand vor dem ersten Unfall beruht.
Die zweite Beschädigung kann jedoch den Restwert beeinflussen, da sie den Zustand des Fahrzeugs weiter verschlechtert.
b) Auswirkung auf den Restwert:
Wenn durch den zweiten Schaden z. B. weitere Karosserieteile oder der Innenraum betroffen sind, kann der erzielbare Restwert sink en. Das ist besonders relevant, wenn das Fahrzeug noch nicht verkauft oder verwertet wurde.
Ein qualifizierter Sachverständiger nimmt daher eine neue oder ergänzende Restwertermittlung vor – mit Stand nach der zweiten Beschädigung.
Wichtig: Die Differenz zwischen ursprünglichem und nun reduziertem Restwert wird nicht automatisch von der Versicherung des ersten Schadens übernommen. Der Fahrzeughalter muss ggf. für die Minderung selbst aufkommen, wenn die neue Beschädigung nicht versichert ist oder durch Eigenverschulden entstand.
Praktisches Vorgehen bei doppeltem Schaden
Was ist jetzt zu tun?
Dokumentation: Fotografieren und dokumentieren Sie die neue Beschädigung sorgfältig – möglichst mit Datum. Im Zweifel ziehen Sie die zuständige Polizei hinzu, um die Daten des Verursachers im Rahmen einer Unfallmitteilung festzuhalten.
Kontakt mit dem Sachverständigen: Informieren Sie Ihren Kfz-Gutachter über den neuen Schaden. Am Besten bestellen Sie erneut den gleichen Experten ein.
Restwertermittlung aktualisieren lassen: Der Sachverständige bewertet, ob der neue Schaden den Restwert beeinflusst und ob ggf. eine Anpassung des Gutachtens erforderlich ist.
Versicherung informieren: Melden Sie den neuen Schaden ggf. bei Ihrer eigenen Versicherung (z. B. bei Vandalismus über Teilkasko) oder der Versicherung, welche die Haftung für den neu entstandenen Schaden trägt.
Regulierung prüfen lassen: Ein erfahrener Gutachter oder Anwalt kann Ihnen helfen, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind und welche Kosten möglicherweise selbst zu tragen sind (Kaskoschaden). Bei einem Haftpflichtschaden regelt der erfahrene Fachanwalt für Verkehrsrecht auch die unterschiedlichen Wege der Abrechnung mit den Versicherungen.
Fazit
Ein zweiter Schaden nach einem Totalschaden hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Höhe des regulierten ersten Schadens, kann aber den Restwert des Fahrzeugs und somit Ihren wirtschaftlichen Ausgleich beeinflussen.
Eine zeitnahe Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist daher empfehlenswert, um Nachteile zu vermeiden.
Sie haben einen ähnlichen Fall?
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