Sachverständigengutachten – Stellungnahme zum Schadenereignis und zu besonderen Problematiken
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger wurde ich damit beauftragt, ein Gutachten zu einem beschädigten Fahrzeug anzufertigen, der im Zuge des Vorfalls vom 25. Oktober 2025 in Eschweiler (Straße „An Wardenslinde“) beteiligt war. Die zugrundeliegende Pressemitteilung berichtet, dass der verursachende Lkw-Fahrer bei der Kollision mit mehreren geparkten Fahrzeugen nicht anhielt, sich teils zum Weiterfahren drängte und, nach einer Verfolgung, durch andere Verkehrsteilnehmer schließlich durch die Polizei gestoppt und festgenommen wurde. (filmpost.de)
Im Folgenden schildere ich meine fachliche Einschätzung des Schadens, insbesondere die Frage eines möglichen Totalschadens, sowie die Gefahren und Implikationen vor dem Hintergrund des mutmaßlich betrunkenen Fahrers mit ausländischem Hintergrund und einer polnischen Zulassung.
1. Schadenanalyse und Totalschaden
Als Sachverständiger habe ich das beschädigte Fahrzeug gründlich begutachtet.
Da der LKW Fahrer auch nicht durch einen Passanten, der sich vor das Fahrzeug des völlig betrunkenen Fahrers (4 Promille) aufgehalten werden konnte und sich dieser mutige Bürger nur durch einen waghalsigen Sprung auf das Fahrzeug meines Mandanten retten konnte, wies der verunfallte PKW Typ VW Golf erhebliche Beschädigungen im Bereich Motorhaube, Kotflügel, Scheinwerfer und Windschutzscheibe auf.
Die Schadenkalkulation ergab einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% überstiegen.
2. Problematik des Fahrers: Alkohol und Führerschein
Laut des Presseberichts nahmen Polizeikräfte beim Fahrer Alkoholgeruch wahr und es wurde eine Blutprobe entnommen. (filmpost.de) Ein derartig beeinträchtigter Zustand ist bei einem Fahrzeug dieser Größe besonders kritisch: Die Lenkung, das Bremsverhalten und die Reaktionsfähigkeit eines Lkw erfordern höchste Konzentration und motorische Kontrolle. Ein betrunkener Lkw-Fahrer stellt daher eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar.
Darüber hinaus konnte der Fahrer laut Meldung keinen gültigen Führerschein vorweisen. (filmpost.de) In Verbindung mit dem Alkoholkonsum verstärkt dies das Risiko enorm – eine Kombination, die nicht nur strafrechtlich gravierende Folgen hat, sondern auch die Frage der Betriebserlaubnis und Haftungsrisiken dramatisch verschärft.
3. Herkunftsland des Fahrzeugs / sozialen Hintergrund
Interessanterweise gibt der Pressebericht an, dass der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. (filmpost.de) Er wird als „polnischer Fahrer“ bezeichnet, was nahelegt, dass das Fahrzeug in Polen zugelassen sein könnte. Tatsächlich ist es keine Seltenheit, dass Spediteure ihre Lkw in Polen registrieren lassen, da dort teilweise günstigere Kostenstrukturen, Zulassungsbedingungen oder betriebliche Rahmenbedingungen bestehen. Ein solcher Sachverhalt birgt zahlreiche zusätzliche Risiken.
Aus polnischer Zulassung ergeben sich für einen Unfall in Deutschland besondere Herausforderungen: Zunächst ist die Schadensregulierung komplexer, insbesondere wenn Versicherungsfragen geklärt werden müssen. Auch wenn die „Grüne Karte“ bzw. eine entsprechende Versicherung vorhanden sein sollte, nehmen grenzüberschreitende Schäden oft mehr Zeit und Aufwand in Anspruch.
4. Systemische Gefährdung durch ausländische Lkw
Als Sachverständiger sehe ich in diesem Einzelfall nicht nur ein individuelles Schadensproblem, sondern auch ein grundsätzliches Risiko: Wenn Fahrer, die möglicherweise keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, Alkohol am Steuer führen und unzureichend kontrolliert werden, führt das zu einer ernsthaften Verkehrssicherheitsproblematik.
Darüber hinaus ist die Zulassung in Polen ein struktureller Aspekt. Polen erlaubt unter bestimmten Bedingungen längere Fahrzeugkombinationen, und es gibt Unternehmen, die von den dortigen Zulassungs- und Betriebskosten profitieren. Diese Kostenvorteile könnten dazu führen, dass Fahrzeuge mit geringerem Kontrolldruck in andere Länder exportieren – ein Anreizsystem, das bei fehlenden Kontrollen möglicherweise missbraucht wird.
Zudem hat Polen neue Anforderungen für ausländische Transportunternehmen eingeführt, beispielsweise die Pflicht zur Registrierung im SENT-System, um mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Transporten zu schaffen. Das zeigt, dass die polnische Seite die Problematik durchaus sieht, aber die Umsetzung und zusätzliche Kontrollen in anderen Ländern sind nicht immer parallel wirksam.
5. Schlussfolgerung und Empfehlungen
Auf Basis meiner Sachverständigenbewertung komme ich zu folgenden zentralen Schlussfolgerungen:
- Totalschaden: Der PKW ist nach dem Schadenereignis wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll instandsetzbar.
- Haftungs- und Sicherheitsrisiko: Der mutmaßlich alkoholisierte Fahrer ohne gültigen Führerschein stellt ein erhebliches Risiko dar.
- Grenzüberschreitende Problematik: Die polnische Zulassung des Fahrzeugs sowie der fehlende Wohnsitz in Deutschland machen eine reguläre Schadensabrechnung aufwendiger. Gleichzeitig weist diese Konstellation auf strukturelle Risiken im Güterverkehr hin, die nicht nur Einzelfälle betreffen.
- Empfehlung zur weiteren Regulierung:
Die Konstellation aus „Schädiger-Fahrzeug“ zugelassen in Polen auf ein Speditionsunternehmen und Unfall in Deutschland mit Fahrerflucht birgt viele Stolpersteine und es ist unbedingt anzuraten in solchen Fällen nicht nur auf einen zertifizierten KFZ Sachverständigen wie Markus Vreydal aus Eschweiler bei Aachen zurückzugreifen, sondern auch von dessen Erfahrung und Netzwerk zu profitieren.
FAZIT
Durch schlüssige Kalkulation und Beweisführung und unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht konnte der Kunde die Regulierung des Schadens bereits nach nur 3 Wochen zufrieden registrieren.





