Was tun bei einem Verkehrsunfall? – Ihr Leitfaden für den Ernstfall
Ein Verkehrsunfall ist oft ein Schockmoment. Ob ein leichter Blechschaden oder ein schwerwiegender Unfall – in solchen Situationen ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls richtig verhalten.
1. Unfallstelle absichern
Die Sicherheit aller Beteiligten hat oberste Priorität. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an (Pflicht in Deutschland) und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – innerorts ca. 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter und auf Autobahnen rund 150 Meter entfernt vom Unfallort.
2. Erste Hilfe leisten
Prüfen Sie, ob Personen verletzt wurden. In Notfällen leisten Sie Erste Hilfe – das ist gesetzlich vorgeschrieben und moralisch selbstverständlich. Haben Sie keine Angst etwas falsch zu machen! Alles ist gefährlicher und schlechter als nötige Hilfe zu unterlassen. Rufen Sie gegebenenfalls den Notruf (112) und geben Sie genaue Informationen über Ort, Anzahl der Verletzten und den Unfallhergang durch.
3. Polizei verständigen
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Fahrerflucht oder wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können, sollten Sie unbedingt die Polizei (110) rufen. Die Beamten nehmen den Unfall auf und erstellen ein offizielles Unfallprotokoll, das später für Versicherungszwecke und den reibungslosen Ablauf wichtig sein kann. Auch wenn der Unfallbeteiligte noch so nett und freundlich an Ort und Stelle bekundet, dass das alles kein Problem sei, der Schaden gering und er Ihnen gegenüber versichert diesen alsbald seiner Versicherung zu melden.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie die das Unfallereignis durch die Polizei dokumentieren.
4. Unfall dokumentieren
Auch bei kleineren Unfällen ist eine gründliche Dokumentation entscheidend. Folgende Informationen sollten Sie festhalten:
Unfallzeitpunkt und -ort
- Fotografieren Sie auch wenn möglich Straßenschilder, Fahrbahnmarkierungen sowie Verkehrsschilder
Fahrzeuge, Hersteller und Typ sowie Kennzeichen der Beteiligten
Name und Kontaktdaten aller Beteiligten sowie möglicher Zeugen
- Versicherungsdaten des Unfallverursachers wenn möglich
Fotos von der Unfallstelle, Schäden, Bremsspuren und Umgebung
Verwenden Sie im Idealfall einen europäischen Unfallbericht, den viele Kfz-Versicherer kostenlos bereitstellen.
Ein Musterexemplar finden Sie auch auf der Seite des ADAC unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/
5. Keine Schuldeingeständnisse
Auch wenn Sie glauben, den Unfall verursacht zu haben, vermeiden Sie direkte Schuldeingeständnisse vor Ort. Überlassen Sie die Klärung der Schuldfrage der Polizei, Ihrem Anwalt, dem Gericht oder den Versicherungen.
Ein unbedachtes „Das war meine Schuld“ kann Ihnen später zum Nachteil werden.
6. Unfall der Versicherung melden
Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung schnellstmöglich – idealerweise noch am selben Tag. Auch wenn Sie geschädigt wurden, haben Sie eine Obliegenheitspflicht gegenüber der Versicherung und sollten den Schaden schnellstmöglich dort melden. Halten Sie dafür alle relevanten Daten bereit. Wenn Sie Verursacher des Schadens sind, wird sich Ihre Versicherung mit dem Halter des beteiligten Fahrzeugs in Verbindung setzen und die Regulierung vornehmen.
Sind Sie geschädigt worden, so haben Sie die freie Wahl bei der professionellen Begutachtung Ihres Schadens und sind rechtlich gesehen der so genannte Restitutionsführer.
Sie entscheiden, ob Sie einen Gutachter Ihrer Wahl damit beauftragen, den Schaden am Fahrzeug inkl. Wertverlust und Nutzungsausfall dokumentieren zu lassen.
7. Unfallgutachten und Werkstatt
Bei offensichtlichen Schäden über 750 EURO (Bagatellschadengrenze) sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Ob, wie und wo Sie den Schaden Instand setzen lassen ist einzig Ihnen überlassen!
8. Juristische Unterstützung prüfen
In komplexeren Fällen – etwa bei unklarer Schuldfrage, Personenschäden oder Streit mit der Versicherung – kann rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten hierfür. Als Geschädigter haben Sie darüber hinaus immer Anspruch auf eine anwaltliche Vertretung und die gemachten Erfahrungen mit den Haftpflichtversicherern in Deutschland zeigen leider, dass bei den Kunden ohne juristische Unterstützung oft unbegründete Kürzungen vorgenommen werden und / oder die Versicherungen sich über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Regulierung (6-8 Wochen) hinaus Zeit lassen und Vorgänge unnötig verkomplizieren.
Fazit: Ruhe bewahren und systematisch handeln
Ein Unfall ist immer ein Ausnahmemoment – doch wer vorbereitet ist, kann viele Fehler vermeiden. Denken Sie daran: Absicherung, Hilfeleistung, Dokumentation und Kommunikation mit Polizei und Versicherung sind die wichtigsten Schritte. Mit einem kühlen Kopf und dem richtigen Wissen meistern Sie jede Unfallsituation souverän.